1. Allgemeines 

Die folgenden AGB sind Bestandteil aller Verträge der HMM Hartmann GmbH, Breslauer Straße 48, 56566 Neuwied, vertreten durch die Geschäftsführer Heinz-Dieter Hartmann (folgend: „Auftragnehmerin“) mit den Unternehmenskunden i.S.d. § 14 BGB (folgend: „Auftraggeber“). Für alle Angebote, Bestellungen und Lieferungen gelten die nachstehenden Bedingungen auch dann, wenn der Auftraggeber in seiner Bestellung andere Bedingungen vorschreibt. Andere Abmachungen sind nur bindend, wenn sie von der Auftragsnehmerin schriftlich bestätigt werden. 


2. Geltungsbereich 

(1) Diese AGB gelten für den Kauf sämtlicher Waren durch den Auftraggeber, die von der Auftragnehmerin hergestellt und veräußert werden. 

(2) Entgegenstehende Geschäftsbedingungen oder abweichende Gegenbestätigungen des Auftraggebers erkennt die Auftragnehmerin nicht an, auch wenn diese nicht ausdrücklich zurückgewiesen werden. Abweichende Vertragsbedingungen werden nur nach ausdrücklicher schriftlicher Annahme durch die Auftragnehmerin Vertragsbestandteil. 


3. Vertragsschluss - Änderungen nach Vertragsschluss 

(1). Der Vertrag zwischen den Parteien kommt durch schriftliche Bestellung (Brief, Fax oder Email) des Auftraggebers bei der Auftragnehmerin unter Bezugnahme auf das Angebot der Auftragnehmerin zu Stande. Abweichungen von dem Angebot der Auftragnehmerin stellen ein neues Angebot des Auftraggebers dar. 

(2) Auftragsänderungen des Auftraggerbers nach Vertragsschluss können in der laufenden Produktion nur bezüglich der noch nicht fertig gestellten Warenmengen berücksichtigt werden. Änderungswünsche des Auftraggebers sind unter Angabe der aktuellsten Zeichnung (Index) und Mitteilung der Verwendung der bereits hergestellten Waren zu übermitteln. Die bis zur Auftragsänderung gefertigten Waren sind vom Auftraggeber abzunehmen und zu zahlen. 

 

4. Lieferung - Gefahrübergang 

(1) Die Lieferung der bestellten Waren erfolgt durch die Auftragnehmerin grundsätzlich „frei Haus“ und gegen Rechnung.

(2) Die Auftragnehmerin behält sich vor, abweichend von den vorstehenden Lieferbedingungen, Verträge nur gegen „Vorkasse“ oder „Zahlung bei Lieferung“ zu schließen und die Zahlung der Versand- oder Transportkosten vom Auftraggeber zu fordern (z.B. Eilsendungen, geringen Stückzahlen, etc.). 

(3) Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung trägt im Falle der Lieferung „frei Haus“ die Auftragnehmerin bis zur Übergabe an den Auftraggeber oder im Falle der Versendung bis zur ordnungsgemäßen Übergabe an das Versand- oder Transportunternehmen. 

 

5. Zahlung - Verzug 

(1) Die vereinbarte Vergütung ist zahlbar gemäß den jeweils mit dem Besteller vereinbarten Zahlungskonditionen bzw. den Angaben in unserer Auftragsbestätigung.

(2) Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Bestimmungen der §§ 280, 286, 288 BGB. Der Auftraggeber wird insbesondere auf die Bestimmung des § 288 Abs.2 BGB hingewiesen, wonach die Auftragnehmerin berechtigt, ist Verzugszinsen in einer Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweilig gültigen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu erheben. 

(3) Ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftraggeber nur zu, wenn sein Gegenanspruch rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder anerkannt ist. 6. Eigentumsvorbehalt Bis zur vollständigen Erfüllung aller gegen den Auftraggeber bestehenden vertraglichen Ansprüche steht die gelieferte Ware im Eigentum der Auftragnehmerin. Solange dieser Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Auftraggeber die Ware weder weiterveräußern noch in sonstiger Weise über die Ware verfügen; insbesondere darf der Auftraggeber Dritten vertraglich keine Nutzung an der Ware einräumen. 

 

7. Gewährleistung 

(1) Die Mängelrechte des Auftraggebers setzen bei erkennbaren Mängeln voraus, dass dieser seiner nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheit, innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware, nachgekommen ist.

(2) Die Frist für die Geltendmachung von Mängelansprüchen des Auftraggebers gegen die Auftragnehmerin beträgt bei nicht sofort erkennbaren Mängeln 12 Monate, gerechnet ab dem Zeitpunkt des Gefahrübergangs. Diese Mängel sind ebenfalls innerhalb von 8 Tagen nach Erkennbarkeit schriftlich (Brief oder Telefax) geltend zu machen. 

 

8. Haftung 

(1) Bei einer zurechenbaren Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet die Auftragnehmerin nach den gesetzlichen Bestimmungen. 

(2) Für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Auftragnehmerin oder deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen, haftet die Auftragnehmerin nach den gesetzlichen Bestimmungen. 

(3) Für Schäden, die auf einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten infolge einfacher Fahrlässigkeit der Auftragnehmerin oder deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen, wird die Haftung der Auftragnehmerin auf die Höhe des vorhersehbaren vertragstypischen Schäden, bis zum Wert der Warenlieferung, begrenzt. 

(4) Der Schadensersatz für sonstige Schäden, die durch eine Verletzung vertraglicher Nebenpflichten oder nicht wesentlichen Pflichten durch einfache Fahrlässigkeit entstehen, ist ausgeschlossen. 

(5) Abweichend hiervon haftet die Auftragnehmerin nur im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels oder im Falle einer individualvertraglich vereinbarten Beschaffenheitsgarantie. Etwaige Ansprüche auf den Ersatz vergeblicher Aufwendungen sowie Ansprüche nach dem Produkthaftungsrecht bleiben unberührt. 


9. Sonstige Bestimmungen 

(1) Der Auftraggeber kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Auftragnehmerin auf einen Dritten übertragen (Abtretungsverbot). § 354 a HGB bleibt unberührt. 

(2) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. 

(3) Es gilt ausschließlich deutsches Recht, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen der Auftragnehmerin und dem Auftraggeber ist der Sitz der Auftragnehmerin (Landgericht Koblenz).